Technische Orthopädie

Die Technische Orthopädie ist die Lehre von orthopädischen Hilfsmitteln. Diese werden vom Arzt verordnet, vom Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher oder Rehatechniker hergestellt bzw. ausgeliefert und dann wiederum vom Arzt abgenommen. Die Technische Orthopädie bildet in der Orthopädie und Unfallchirurgie eine entscheidende Säule in der konservativen und operationsbegleitenden Therapie.

Einsatzgebiete

Zu den orthopädischen Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Sitzkissen, Prothesen, Orthesen, Korsette, Orthopädische Maßschuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen und viele weitere. Das Einsatzgebiet der Technischen Orthopädie ist deshalb sehr breit und kann in diesem Artikel nicht vollständig erfasst werden. Wichtige Anwendungsgebiete sind zum Beispiel im Bereich der operationsbegleitenden Therapie die chirurgische Versorgung von Deformitäten und Amputationen und die (diabetische) Fußchirurgie.

Wirkprinzip

Aufgrund der breiten Palette von orthopädischen Hilfsmitteln ist ihre Anwendung vielfältig. Sie kommen zum Beispiel zum Einsatz, um Operationen zu vermeiden oder deren Resultat zu unterstützen, die Mobilität wiederherzustellen und Funktionen bei chronischen Erkrankungen oder nach Unfällen zu erhalten bzw. zu unterstützen. Hat der Patient zum Beispiel eine Sprunggelenksarthrose, kann konservativ versucht werden die Arthrose beispielsweise mit einer Sprunggelenksorthese oder einem orthopädischen Maßschuh zu therapieren, indem das Sprunggelenk damit ruhiggestellt wird. Umgekehrt dienen orthopädische Hilfsmittel auch zur unterstützenden Sicherung des Operationserfolges, so zum Beispiel beim Einsatz von Knieorthesen nach Kreuzbandrekonstruktionen. Durch die Stabilisierung des Knies mittels der Orthese kann das dabei eingesetzte Implantat besser einheilen.

Durchführung

Damit der Arzt seinem Patienten ein passendes Hilfsmittel verordnen kann, ist zunächst eine korrekte Diagnosestellung Grundvoraussetzung. Anschließend macht sich der Arzt ein Bild von der Funktion, die er mittels eines Hilfsmittels unterstützen will. Anhand dessen verordnet er dann nach interdisziplinärer Beratung mit den Therapeuten und Orthopädie(schuh)technikern das passende Hilfsmittel. Dabei reicht es nicht aus, einfach „eine Oberschenkelprothese“ auf das Rezept zu schreiben. Die Verordnung muss alle relevanten Details enthalten, zum Beispiel sollte erwähnt werden, welche Schaftechnik oder welches Knie- und Fußpassteil verwendet werden soll. Durch eine detaillierte Verordnung hat nun der Orthopädietechniker oder -schuhmacher einen genauen Auftrag, was er für den Patienten erstellen bzw. ausliefern soll. Im letzen Schritt erfolgt dann die wichtige Abnahme des Hilfsmittels durch den Arzt, bei welcher der Arzt die Zielerfüllung des Hilfsmittels prüft. Dabei kontrolliert er nicht nur, ob das Hilfsmittel der Verordnung entspricht, sondern auch, ob das Hilfsmittel passgerecht ist oder ob der Patient Druckstellen spürt sowie ob er insgesamt zufrieden ist.

Erfolgsaussichten

Aufgrund der breiten Palette an Hilfsmitteln und Erkrankungen können die einzelnen Erfolgsaussichten hier nicht aufgezählt werden. Weitere Informationen finden sich in den Beiträgen zu den jeweiligen Krankheiten bzw. Hilfsmitteln. Voraussetzung für eine erfolgreiche Versorgung und damit auch Therapie des Patienten in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist aber das enge Zusammenwirken von sach- und fachkundiger Verordnung und Abnahme auf der einen Seite (Arzt) sowie sauberer, zielführender handwerklich-technischer Anfertigung und Anpassung der Hilfsmittel auf der anderen Seite (Orthopädietechniker, -schuhmacher, Industrie).

Literatur und weiterführende Links

Bauche, M. / Greitemann, B. / Lotz, K.-J. / Mittelmeier, W. (Hrsg.): Weißbuch „Rahmenbedingungen und Struktur der Technischen Orthopädie in Deutschland“. Dortmund: Verlag Orthopädie Technik, 2014. ISBN 978-3-9813221-3-2

Vereinigung Technische Orthopädie

Initiative’93 Technische Orthopädie

ISPO-Deutschland

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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