Pulsierende Magnetfeldtherapie

Magnetstrahlen wirken bis in die kleinste Körperzelle, können die Durchblutung und Sauerstoffversorgung verbessern und das Zellwachstum anregen. Verschiedene Therapieverfahren in der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis machen sich dies zunutze. Allerdings ist die Wirksamkeit der magnetischen Strahlung wissenschaftlich nicht nachgewiesen.

Einsatzgebiete

Schon das Altertum wusste um die heilsame Wirkung von Magneten. So beschrieb etwa Aristoteles drei Jahrhunderte vor Christus, wie durch das Auflegen von Magneten oder magnethaltigen Steinen Wunden geheilt und Schmerzen gelindert wurden. Im 18. Jahrhundert machte der Arzt Franz Anton Mesmer mit seiner Idee des animalischen Magnetismus von sich reden. In seinem magnetischen Salon vor den Toren von Paris kamen die Patienten in Scharen, um sich von Migräne und anderen Schmerzen heilen zu lassen.

In jüngster Zeit werden in orthopädischen und allgemeinmedizinischen Praxen wieder verschiedene Behandlungsformen, die auf magnetischer Strahlung beruhen, für diverse Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane angeboten. Eingesetzt wird die Magnetfeldtherapie unter anderem bei Verschleißerkrankungen wie der Kniearthrose, zur Unterstützung der Heilung von Knochenbrüchen oder bei Implantatlockerungen.

Wirkprinzip

Dafür müssen die Patienten nicht mehr wie bei Mesmer in einen „Gesundheitszuber“ steigen – eine mit Eisen- und Magnetstücken sowie mit Glas und Wasser gefüllte hölzerne Wanne, aus der Eisenstäbe herausragten, die sich die Kranken direkt an die schmerzenden Körperstellen legen konnten.

Bei der modernen Magnetfeldtherapie handelt es sich meist um Therapieformen mit pulsierenden elektromagnetischen Feldern (PEMF), zum Beispiel die Multi-Bio-Signal-Therapie (MBST), die Pulsierende Signaltherapie (PST) oder die Pulsierende Magnetfeldtherapie (PMT).

Durchführung

Im Gegensatz zu den oft in der Laienpresse oder anderen Medien angepriesenen Dauermagneten wird dabei das Gewebe nicht einer Bestrahlung mit gleichbleibender magnetischer Intensität ausgesetzt. Vielmehr schwankt diese so genannte Feldstärke regelmäßig zwischen null und einem angegebenen Maximalwert in einem bestimmten Zeitabstand, der Frequenz. Sowohl Frequenz als auch Feldstärke sind je nach zu behandelnden Krankheitsbild unterschiedlich und können in der Regel individuell angepasst werden.

Die Behandlung wird meist auf einer Matte oder einer Art Tisch durchgeführt, wobei das schmerzende Körperteil von einer ringförmigen Apparatur umschlossen wird. Andere Behandlungsformen, wie beispielsweise Stabapplikatoren, sind für orthopädische Krankheitsbilder eher ungeeignet. Es gibt mittlerweile aber auch Matten oder kleinere Geräte, die transportiert werden können.

Die Behandlungen werden mehrfach pro Woche oder täglich durchgeführt. Sie dauern durchschnittlich 15 bis 20 Minuten, manchmal auch eine ganze Stunde. Die Patienten spüren in der Regel nichts, manche empfinden ein leichtes Kribbeln.

Die Frequenz liegt meist im Bereich von 20 bis 100 Schwingungen pro Minute (Hertz), also im Bereich der normalen Atem- bzw. Herzfrequenz. Die Feldstärke liegt meist bei circa 20 bis 80 Gauss – dies entspricht der elektromagnetischen Ausstrahlung eines elektrischen Haushaltsgerätes. Das ist etwa einhundertmal stärker als der Eigenmagnetismus der Erde.

Erfolgsaussichten

Bei einer Reihe von experimentellen Untersuchungen wurden unter anderem eine verbesserte Durchblutung und Sauerstoffversorgung im Gewebe, eine Verbesserung des Energiestoffwechsels und eine Normalisierung der natürlichen elektrischen Potenziale innerhalb der Körperzellen nachgewiesen.

Unter pulsierender Magnetfeldbehandlung wird das Wachstum der Knochen-, Knorpel- und Bindegewebszellen angeregt. Deshalb können Magnetstrahlen bei einer Vielzahl orthopädischer Beschwerden eingesetzt werden. Das betrifft auch Folgeerkrankungen wie Tinnitus oder Wundheilungsstörungen.

Allerdings gibt es – trotz unzähliger Einzelfallbeschreibungen und allgemeiner Therapieerfahrungen – bislang nur relativ wenig klinische Studien. Vor allem Studien mit der höchsten Qualitätsstufe (man spricht dann von Evidenced Based Medicine – Evidenzbasierter Medizin) sind noch rar. Damit steht die Magnetfeldtherapie in einer Reihe mit anderen Formen der Physikalischen Therapie, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht oder kaum nachgewiesen sind, die aber dennoch den Weg in die Medizin der gesetzlichen Krankenkassen gefunden haben.

Allgemein akzeptiert ist die Pulsierende Magnetfeldtherapie im Einsatz gegen eine gestörte Knochenbruchheilung. 1979 hat die amerikanische Food and Drug Association (FDA), eine der weltweit bedeutendsten Zulassungsstellen, das Verfahren anerkannt. Das Verfahren zeigt jedoch nicht nur bei der gestörten Knochenheilung Wirkung, sondern generell in der Behandlung von Brüchen, bei Knochendurchtrennungen und Implantatlockerungen.

Im Bereich des Kniegelenkverschleißes, der Gonarthrose, existiert mittlerweile eine Reihe von Studien, welche die Wirksamkeit der Therapie belegen. Studien zu anderen Krankheitsbildern wie Hüfterkrankungen (Arthrose, Morbus Perthes, Hüftkopfnekrose), Verschleißerkrankungen der Wirbelgelenke, Osteoporose, dem sogenannten Tennisellenbogen und andere Diagnosen sind nicht ganz so eindeutig. Teils sind die Ergebnisse unterschiedlich oder sogar gegensätzlich, teils werden verschiedene Verfahren der Physikalischen Therapie inklusive der Magnetfeldtherapie miteinander vermischt.

Kontraindikationen

Das Verfahren sollte nicht angewandt werden, wenn die Patienten an Epilepsien, Bluthochdruck, Schilddrüsenüberfunktionen sowie frischen Infekten und Venenentzündungen leiden. Auch Menschen, die einen Herzschrittmacher tragen, sollten sich nicht der Magnetstrahlung aussetzen, ebenso wenig Krebspatienten und Schwangere.

Platten, Schrauben oder Nägel am oder im Knochen sowie Kunstgelenke sind hingegen kein Ausschlusskriterium.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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